Fragen und Antworten
Frage: Wo finde ich eine Vollmacht?
Antwort: Sie können eine Vollmacht herunterladen. Bitte unterschreiben Sie diese und senden Sie diese im Original an Rechtsanwalt Zeidler.
Frage: Ich habe nur eine kurze Frage. Muss ich dafür bezahlen?
Antwort:Grundsätzlich: ja.Viele rechtliche Probleme lassen sich in kurze Fragen fassen. Das soll heißen: die Kürze der Frage entscheidet nicht über die Kosten.
Es gibt Gründe, warum ein Anwalt verpflichtet ist auch für „kurze“ Fragen Gebühren zu erheben:
Zum einen besteht eine gesetzliche Pflicht. Nach dem Rechtsberatungsgesetz darf ein Anwalt keinen kostenlosen Rat erteilen. Über den Sinn oder Unsinn der Regelung kann man streiten. Doch es ist Gesetz und daran muss sich der Anwalt halten.
Frage: Was kostet mich der Anwalt?
Antwort: Um diese Frage zu beantworten muss man unterscheiden: geht es um eine außergerichtliche oder um eine gerichtliche Tätigkeit?
1. Außergerichtliche Tätigkeit
Ab dem 01.07.2006 muss in Angelegenheiten, die außergerichtliche stattfinden, eine Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt getroffen werden. Daher der Tipp:Fragen Sie gleich zu Beginn nach den Kosten!
Wenn Sie zu einer Erstberatung zu mir kommen und Verbraucher sind, berechne ich die Beratungsleistung in der Regel pauschal. Nur bei umfangreicheren Beratungen (z. B. mehr als eine Zeitstunde), muss das Honorar gesondert festgelegt werden.
Tipp: jeder hat das Recht auf Rechtsberatung. Wenn Sie den Anwalt nicht selbst bezahlen können, fragen Sie beim örtlichen Amtsgericht nach einem sogenannten Beratungshilfeschein. Lesen dazu auch die folgende Frage!
In allen weiteren Angelegenheiten wird eine individuelle Vergütungsvereinbarung geschlossen.
2. gerichtliche Tätigkeit
In Angelegenheiten, die vor einem Gericht verhandelt werden kommt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zur Anwendung.
In vielen Streitigkeiten kommt es auf den jeweiligen Gegenstandswert an. Dies ist beispielsweise die Kaufpreisforderung, die Sie einklagen möchten. Wie hoch die Gebühr für den Anwalt ist, kann nicht pauschal beantwortet werden.
In anderen Sachen, zum Beispiel in strafrechtlichen Angelegenheiten, kommt ein Gebührenrahmen in Frage. Dann sieht der Gesetzgeber zum Beispiel einen Rahmen von 40 EUR bis 400 EUR vor. Innerhalb diesen Rahmens bemisst der Anwalt seine Gebühr.
Beachten Sie: oft bleibt es nicht bei einer Gebühr. Einige Tätigkeiten des Anwalts können neue Gebühren auslösen. Wenn etwas unklar ist, fragen Sie nach!
Tipp: auch in gerichtlichen Verfahren gibt es finanzielle Hilfe. Wenn Sie meinen, Sie können sich den Anwalt nicht leisten, fragen Sie nach „Prozesskostenhilfe“
Frage: Wie bekomme ich Beratungshilfe?
Antwort: Wer sich die Anwaltskosten für Beratung oder Vertretung nicht leisten kann, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe. Die Voraussetzungen sind (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 BerHG i.V.m. § 115 Abs. 2 ZPO):
1. Das Monatseinkommen ist weniger als 20,- €. Zur Berechnung wird grob gesagt das Bruttoeinkommen abzüglich Lebenshaltungskosten und einiger Pauschalen ermittelt. Die genaue Berechnung und die sich jährlich ändernden Pauschalen können bei dem Amtsgericht erfragt werden.
2. Es darf keine andere kostenlose Beratung möglich sein, wie zum Beispiel im Mieterverein, in der Gewerkschaft oder ähnliches.
3. Es darf noch kein gerichtliches Verfahren anhängig sein und die Inanspruchnahme der Beratungshilfe darf nicht mutwillig sein.
Für jede Beratung mit Beratungshilfe müssen Sie 15,- € aus eigener Tasche zahlen.
Bitte beachten Sie: Wenn Beratungshilfe für Sie in Frage kommt, gehen Sie vor dem Besuch beim Anwalt zum Amtsgericht und beantragen Sie dort einen „Beratungshilfeschein“. Sie müssen dazu Unterlagen zum Einkommen und zu Ihren Ausgaben (Belastungen, Mietvertrag, etc.) mitbringen.
Sollten Sie erst durch mich den Beratungshilfeschein beantragen, muss ich die Beratung pausieren, bis die Entscheidung des Amtsgerichts über die Beratungshilfe gefallen ist. Leider ist es in der Vergangenheit oft vorgekommen, dass beim Anwalt Beratungshilfe beantragt wird, die Beratung wird geleistet und nach ein paar Tagen wird die Beratungshilfe abgelehnt. In diesem Fall müssten die Beratungskosten in voller Höhe von den Mandanten gezahlt werden.
Frage: Wie geht es weiter mit meinem Problem?
Antwort: Viele Mandanten wissen nicht, was in einem zivilen Streitverfahren auf sie zukommt. Im Folgenden sehen Sie im Überblick, wie ein Verfahren ablaufen könnte, wenn Sie gegen eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine andere Organisation einen Anspruch durchsetzen wollen. Sie finden hier Informationen darüber, was Sie tun müssen und was Sie über das Verfahren wissen sollten.
Die Darstellung stellt einen normalen Fall ohne überraschende Besonderheiten schematisch dar. Je nach Rechtsgebiet und abhängig vom Einzelfall kann es zu deutlichen Abweichungen von diesem Schema kommen. Wir beraten Sie hierzu individuell.
Phase / Beschreibung |
Ihre Aufgabe |
1. Vorbereitung Sie entscheiden sich, sich in einem Konfliktfall anwaltlich beraten zu lassen. Deshalb vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Bereits im Vorfeld sollten Sie darauf achten, alle Daten und Unterlagen, (z.B. Verträge, Briefwechsel, Mahnungen) die mit dem Konflikt zu tun haben, zu sammeln und sich den chronologischen Ablauf der Ereignisse zu notieren. Heben Sie auch die Umschläge von Briefen auf, damit wir die Zugangsdaten ausrechnen können. |
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2. Das erste Beratungsgespräch beim Anwalt Im ersten Beratungsgespräch werden, außer bei besonders komplexen Fällen, bereits die wesentlichen Grundzüge des weiteren Vorgehens besprochen. Deshalb ist es wichtig, dieses Gespräch gut vorzubereiten. Eine Checkliste für Sie finden Sie hier Schilderung der Ausgangslage Im ersten Schritt werden wir Sie um eine kurze Schilderung der Ereignisse bitten. Wir möchten dabei von Ihnen wissen:
Es ist von großer Bedeutung, alle Ihnen bekannten Fakten wahrheitsgemäß zu nennen. Nur wenn wir alle Einzelheiten kennen, können wir die Erfolgsaussichten Ihres besonderen Falles realistisch einschätzen und verhindern, dass Fristen versäumt werden oder Forderungen verjähren. Dabei kann die Prüfung ihres Falles auch ergeben, dass von einer Klage abzuraten ist, wenn Ihr Fall keine Aussicht auf Erfolg hat. Denn Anwälte üben einen freien, nicht gewerblichen Beruf aus und sind gesetzlich verpflichtet, ausschließlich die Interessen der Mandanten zu vertreten. Kostenberatung Als nächstes werden wir Ihnen erklären, welche Kosten auf Sie zukommen könnten. Grundsätzlich können wir entweder nach der gesetzlichen Vergütung oder aufgrund einer Vergütungsvereinbarung bezahlt werden. Hierzu werden wir Sie beraten. Zu den Kosten gehören im Falle eines Gerichtsverfahrens neben dem Honorar des Anwalts auch die je nach Ausgang des Verfahrens anfallenden Gerichts- und Prozesskosten. Unter Umständen fallen auch die Kosten der Gegenseite (hauptsächlich Anwaltskosten im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, aber auch z.B. Sachverständigengebühren) an. Wir werden die möglichen Kosten Ihres individuellen Falles gemeinsam mit Ihnen besprechen. Ggf. werden wir von Ihnen auch einen Vorschuss verlangen. Dann ist zu klären, wer die Kosten übernimmt.
Besprechung des weiteren Vorgehens Wenn Sie sich grundsätzlich einig sind, dass wir das Mandat übernehmen soll, wird im nächsten Schritt geklärt, wie weiter vorgegangen werden soll. Je nach Komplexität des Falls werden wir Ihnen bereits in diesem Gespräch darstellen, wie wir weiter vorgehen werden. Falls hierfür zunächst eine Recherche und eine intensive Prüfung der Ausgangslage nötig ist, werden wir das Vorgehen zu einem späteren Zeitpunkt mit Ihnen abstimmen. Sofern Sie einen Anspruch geltend machen wollen, wird in der Regel auch die Frage diskutiert, inwiefern eine Klage für Ihre Ziele sinnvoll ist. Dabei spielt nicht nur das Kostenrisiko eine Rolle, das Sie bei Klagen beachten müssen. Zu überlegen ist auch die Tatsache, dass die Durchsetzung Ihrer Interessen vor Gericht häufig sehr lange dauern kann (mehr als ein Jahr Verfahrensdauer ist keine Ausnahme). Wir werden Sie bitten, eine Vollmacht zu unterschreiben. Nur damit sind wir berechtigt, Sie zu vertreten. Ab Erteilung der Vollmacht werden wir weiter für Sie tätig. |
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Versuch der außergerichtlichen Einigung Je nach Fallgestaltung werden wir Ihnen vorschlagen, den Konflikt zunächst ohne eine Klage vor Gericht beizulegen. Dafür können wir zum Beispiel ein Schreiben an die Gegenseite (im Normalfall also an Ihren Konfliktgegner selbst oder aber dessen Anwalt) verfassen, in dem wir Ihre Forderungen nennen und juristisch begründet. Dieses werden wir vorher in den Grundzügen mit Ihnen abstimmen. Sollte die Gegenseite hierauf nicht eingehen, ist im nächsten Schritt zu überlegen, ob eine Klage eingereicht werden soll. |
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Gerichtsverfahren Entscheiden Sie sich zusammen mit uns dafür, eine Klage zu erheben, müssen Sie als Kläger zunächst einen Prozesskostenvorschuss an das Gericht zahlen. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem so genannten „Streitwert“. Üblicherweise bildet der Betrag der Forderung, die eine Partei gegen die andere erhebt den Streitwert. Dieser wird später mit den Gerichtskosten verrechnet. Beachten Sie: Das Gericht wird nicht tätig, bevor die Kosten nicht bei Gericht eingezahlt sind. Wir verfassen einen Schriftsatz, in dem wir die Faktenlage darstellen, die Forderungen nennen, die Sie gerichtlich durchsetzen wollen, und alle Argumente anführen, die diese Forderungen begründen. Nach Rücksprache mit Ihnen schicken wir diesen Schriftsatz an das Gericht und reichen damit die Klage ein. Das Gericht leitet den Schriftsatz an die Gegenseite weiter, die nun die Möglichkeit zur Erwiderung hat. Das Gericht bestimmt einen Termin für die Güteverhandlung, bei der es einen Vorschlag zur Einigung beider Parteien unterbreitet. Wird der Vorschlag nicht angenommen und können die Parteien sich auch ansonsten nicht einigen, folgt in der Regel direkt im Anschluss die mündliche Verhandlung. Bei der mündlichen Verhandlung werden Sie von uns vertreten. Ob Sie persönlich erscheinen müssen, werden wir Ihnen rechtzeitig mitteilen. In manchen Fällen ordnet aber das Gericht Ihre persönliche Anwesenheit an. In der Verhandlung stellen beide Parteien die Fakten aus ihrer Sicht dar und tragen die Argumente für Ihre Position vor, soweit dies nicht bereits in der Güteverhandlung erfolgt ist. Falls die Faktenlage nicht eindeutig ist, kommt es zu einer Beweisaufnahme: Hierzu werden die von den Parteien genannten Zeugen oder Sachverständigen geladen und angehört. Am Ende der mündlichen Verhandlung können beide Parteien noch einmal Stellung nehmen. |
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Urteil Anders als aus dem Fernsehen bekannt, wird das Gerichtsurteil in der Realität häufig nicht direkt nach der mündlichen Gerichtsverhandlung verkündet. Am Ende der Verhandlung nennt die Richterin oder der Richter vielmehr einen gesonderten Termin, an dem das Urteil bekannt gegeben wird. Zu diesem Termin müssen Sie nicht erscheinen. Beide Parteien bekommen das Urteil zugeschickt. Falls die Klage keinen Erfolg hatte, sollten Sie zusammen mit uns prüfen, ob eine Berufung gegen das Urteil sinnvoll erscheint. |
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Abrechnung Das Gerichtsurteil bestimmt auch, welche Kosten welche Partei trägt. Falls das Gericht einem Kläger Recht gibt, muss die Gegenseite die Gerichtskosten, Ihre Anwaltskosten – soweit sie den gesetzlichen Gebühren entsprechen – sowie die Kosten für die Beweisaufnahme (z.B. die Ladung von Zeugen und Sachverständigen) tragen. Häufig ist es jedoch so, dass beide Parteien teilweise Recht bekommen, und auch die Kosten entsprechend aufgeteilt werden. In jedem Fall tragen Sie auch als Gewinner eines Prozesses immer ein Kostenrisiko: Sollte Ihr Prozessgegner zahlungsunfähig sein, müssen Sie die entstandenen Kosten Ihres Anwalts und die Gerichtskosten selbst tragen. |
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