Corona-Pandemie – Neue Regeln im Wohnungseigentumsrecht

Corona-Pandemie – Neue Regeln im Wohnungseigentumsrecht

Wegen der Corona-Pandemie plant die Bundesregierung die Neuregelung einiger Bereich im Wohnungseigentumsrecht.

Verwalter

Endet die Laufzeit eines bestellten Verwalters und kann aufgrund des Versammlungsverbots kein neuer Verwalter bestellt werden, so bleibt der alte Verwalter bis zur Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt. Dies sichert die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft, da diese den Verwalter zur Ausführung von Beschlüssen benötigt. Es ist davon auszugehen, dass die vertraglich vereinbarten Regelungen weiter gelten.

Wirtschaftsplan

Der zuletzt von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschlossene Wirtschaftsplan bleibt bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan gültig. Der Wirtschaftsplan ist die Anspruchsgrundlage der Gemeinschaft für die Zahlung des Hausgeldes jedes Wohnungseigentümers.

 

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