Corona-Pandemie – Neue Regeln im Wohnungseigentumsrecht
Wegen der Corona-Pandemie plant die Bundesregierung die Neuregelung einiger Bereich im Wohnungseigentumsrecht.
Verwalter
Endet die Laufzeit eines bestellten Verwalters und kann aufgrund des Versammlungsverbots kein neuer Verwalter bestellt werden, so bleibt der alte Verwalter bis zur Abberufung oder bis zur Bestellung eines neuen Verwalters im Amt. Dies sichert die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft, da diese den Verwalter zur Ausführung von Beschlüssen benötigt. Es ist davon auszugehen, dass die vertraglich vereinbarten Regelungen weiter gelten.
Wirtschaftsplan
Der zuletzt von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschlossene Wirtschaftsplan bleibt bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan gültig. Der Wirtschaftsplan ist die Anspruchsgrundlage der Gemeinschaft für die Zahlung des Hausgeldes jedes Wohnungseigentümers.