Rechtsgültige Unterschrift: So unterschreibt man richtig

Rechtsgültige Unterschrift: So unterschreibt man richtig

Der Bundesgerichtshof hat sich mehrfach mit der Frage auseinandergesetzt, wie eine rechtsgültige Unterschrift auszusehen hat.

Nach der Rechtsprechung ist insoweit ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde zu fordern, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzuges, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen läßt, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozeß gekennzeichnet ist. Unter diesen Voraussetzungen kann selbst ein vereinfachter und nicht lesbarer Namenszug als Unterschrift anzuerkennen sein, wobei insbesondere von Bedeutung ist, ob der Unterzeichner auch sonst in gleicher oder ähnlicher Weise unterschreibt.

(BGH, Urt. v. 22.10.1993, Az. VZR 112/92)

Das klingt nach einem weiten Spielraum. Der BGH setzt aber für eine rechtsgültige Unterschrift eine klare Grenze:

Handzeichen, die allenfalls einen Buchstaben verdeutlichen, sowie Unterzeichnungen mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, stellen demgegenüber keine formgültige Unterschrift dar.

Jetzt fallen schon viele Unterschriften aus dem Raster heraus. Problematisch sind Unterschriften, die allenfalls als Schlangenlinien oder „Krickelkrackel“ durchgehen. Es sollte also zumindest der gesamte Name geschrieben werden. Es muss ja nicht jeder Buchstabe einzeln erkennbar sein.

Die Folgen können fatal sein: Wenn ein Gericht eine Unterschrift nicht als rechtsgültig anerkennt, diese aber notwendig für einen Vertrag oder ein Rechtsgeschäft ist, dann kann das die Nichtigkeit bedeuten. Sollte die Unterschrift nicht nachholbar sein, weil Fristen vorbei sind, müssen Rechtsgeschäfte schlimmstenfalls rückabgewickelt werden. Das ist oft mit hohen Kosten verbunden. Denn es drohen Schadensersatzforderungen des Vertragspartners.

Achten Sie darauf, wenn Sie etwas unterschreiben.

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