COVID-19-(Corona)-Pandemie – Neue Regeln im Mietrecht
Die Corona-Pandemie führt zwangsläufig zu finanziellen Einbußen bei einzelnen Bürgerinnen und Bürgern. Dabei ist die Schwierigkeit, das Interesse des Mieters auf Bestand des Mietvertrags gegen das Interesse des Vermieters auf Zahlung der Miete abzuwägen. Offenbar soll aber in einem ersten Schritt das Mietverhältnis schützenswerter sein. Ab dem 01.04.2020 gilt folgende Regelung: Wenn zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.06.2020 fällige Miet- oder Pachtzahlungen aufgrund der Auswirkungen der Pandemie ausbleiben, darf der Vermieter deswegen nicht kündigen. Das gilt für Wohnraummiete und Geschäftsraummiete…