Hausgeld

Hausgeld

Hausgeld einer Wohnung oder beim Hauskauf

Das Hausgeld oder auch Wohngeld ist ein regelmäßig zu zahlender Geldbetrag zur Finanzierung der regelmäßigen Betriebskosten des Hauses. Genauer gesagt geht es um die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, denn die Kosten für die Wohnung (Sondereigentum) trägt allein der Eigentümer. Dennoch bleiben viele Kosten an das Gemeinschaftseigentum gebunden. In der Regel wird über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben ein Wirtschaftsplan erstellt. Die Gesamtkosten werden nach festgelegten Schlüsseln verteilt. Am Ende ergibt sich ein Anteil für jeden einzelnen Eigentümer (im Einzelwirtschaftsplan), der in monatliche Raten geteilt wird. Diese Raten sind das Hausgeld oder Wohngeld. Über den Gesamt- und Einzelwirtschaftsplan müssen die Eigentümer einen Beschluss fassen. Dann gibt ihnen der Einzelwirtschaftsplan einen durchsetzbaren Anspruch gegen jeden einzelnen Wohnungseigentümer auf Zahlung. Erfahrungsgemäß vergessen manche, dass das Hausgeld allen Eigentümern zu Gute kommt. Sie meinen, sie könnten das Hausgeld einfach kürzen, wenn etwas aus ihrer Sicht nicht richtig funktioniert. Doch das ist der völlig falsche Weg. Nicht gezahltes Hausgeld schadet allen anderen Miteigentümern, da diese für das fehlende Geld aufkommen müssen. Wenn in einer Eigentümergemeinschaft aus zwei Wohnungseigentümern der eine nicht mehr zahlt, weil er nicht will oder es sich nicht mehr leisten kann, dann muss der übrige Eigentümer alle Kosten zunächst allein zahlen. In einem solchen – gar nicht so seltenen Fall – ist schnelles und überlegtes Handeln notwendig, damit diese doppelte Kostenlast nicht die Existenz bedroht.

Hausgeld & Eigentumswohnung

Wer Eigentümer einer Eigentumswohnung ist, trägt nicht nur die Kosten für seine eigene Wohnung (=Sondereigentum). Auch die Kosten für den „Rest“ des Hauses oder Grundstücks (=Gemeinschaftseigentum) wollen bezahlt werden.  Letztere Kosten werden pro Abrechnungsjahr – meist das Kalenderjahr – mit dem Wirtschaftsplan geschätzt, auf die einzelnen Wohnungen verteilt und als Hausgeld jeden Monat im Voraus verlangt. Oft „mindern“ Eigentümer das Hausgeld, weil sie der Meinung sind, dass irgendwas mit der Bewirtschaftung des Hauses nicht stimmt oder es kommt ihnen zu hoch vor. Doch das ist der falsche Weg. Ist es in der Eigentümerversammlung beschlossen, muss es eingetrieben und bezahlt werden. Wem das Hausgeld zu hoch vorkommt, muss den Beschluss über den Wirtschaftsplan anfechten. Dazu sind strenge Fristen zu beachten.

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