Entziehung des Wohnungseigentums: Keine Tricks für Wohnungseigentümer

Entziehung des Wohnungseigentums: Keine Tricks für Wohnungseigentümer

In der Entscheidung des BGH (Urteil vom 18.11.2016, Az. V ZR 221/15) ging es um das Ehepaar L als Wohnungseigentümer, dass eine Eigentumswohnung besaß. „Besaß“ deshalb, weil wegen Beleidigungen, Bedrohungen und einer Körperverletzung zum Nachteile eines Wohnungseigentümers die Eheleute L von der Wohnungseigentümergemeinschaft nach §18 WEG zum Verkauf der Immobilie (Wohnungseigentum) verklagt worden sind. Offensichtlich wollten die Eheleute L nicht freiwillig verkaufen, denn die Eigentümergemeinschaft setzte den Entzug des Wohnungseigentums durch Zwangsversteigerung durch. Den Zuschlag erhielt die L-GbR, eine Gesellschaft…

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