Zugang der Nebenkostenabrechnung
Meist kommt die Nebenkostenabrechnung per Briefpost. Doch was ist bei dem Zugang der Nebenkostenabrechung zu beachten? Mit dem Zugang meint der Jurist, dass eine empfangsbedürftige Willenserklärung derart in den Bereich des Empfängers gelangt, dass dieser davon Kenntnis erlangen kann. Kurz gesagt: Die Nebenkostenabrechnung muss so zum Mieter gebracht werden, dass er sie in den eigenen Händen halten kann. Am Sichersten ist die persönliche Übergabe. Üblich ist, die Nebenkostenabrechnung in den Briefkasten zu werfen (entweder selbst oder durch Boten) oder durch…