Rechtsgültige Unterschrift: So unterschreibt man richtig
Der Bundesgerichtshof hat sich mehrfach mit der Frage auseinandergesetzt, wie eine rechtsgültige Unterschrift auszusehen hat. Nach der Rechtsprechung ist insoweit ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde zu fordern, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzuges, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen läßt, selbst wenn er nur flüchtig…