Trampolin im Garten
Wer ein Trampolin im Garten aufstellt, der trägt auch die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass der Verpflichtete dafür Sorge zu tragen hat, dass von dem Spielgerät keine Gefahren für andere ausgehen. Einerseits muss der technische Zustand überprüft werden, andererseits muss dafür gesorgt werden, dass keine ausufernde Nutzung passiert. Insbesondere bei Kindern muss kontrolliert werden, wie sie mit dem Trampolin spielen. Je jünger die Kinder, desto mehr Kontrolle ist nötig. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass das Trampolin nicht von fremden Personen genutzt…