Mietzahlung: Termin und Frist zu Zahlungen im Mietrecht
In nahezu allen bis zur Entscheidung aktuellen Mietverträgen über Wohnraum im Mietrecht ist festgelegt, dass die Mietzahlung bis zum 3. Werktag eines Monats bei dem Vermieter eingegangen sein muss. Unpünktliche Zahlungen können ein Kündigungsgrund sein. Im konkret vom BGH entschiedenen Fall war im Mietvertrag vereinbart: „Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an. Aus mehrfach verspäteter Mietzahlung kann der Mieter keine Rechte herleiten; vielmehr kann dies im Einzelfall ein Grund…