Entziehung des Wohnungseigentums: Keine Tricks für Wohnungseigentümer

Entziehung des Wohnungseigentums: Keine Tricks für Wohnungseigentümer

In der Entscheidung des BGH (Urteil vom 18.11.2016, Az. V ZR 221/15) ging es um das Ehepaar L als Wohnungseigentümer, dass eine Eigentumswohnung besaß. „Besaß“ deshalb, weil wegen Beleidigungen, Bedrohungen und einer Körperverletzung zum Nachteile eines Wohnungseigentümers die Eheleute L von der Wohnungseigentümergemeinschaft nach §18 WEG zum Verkauf der Immobilie (Wohnungseigentum) verklagt worden sind. Offensichtlich wollten die Eheleute L nicht freiwillig verkaufen, denn die Eigentümergemeinschaft setzte den Entzug des Wohnungseigentums durch Zwangsversteigerung durch. Den Zuschlag erhielt die L-GbR, eine Gesellschaft…

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Trampolin im Garten

Trampolin im Garten

Wer ein Trampolin im Garten aufstellt, der trägt auch die Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass der Verpflichtete dafür Sorge zu tragen hat, dass von dem Spielgerät keine Gefahren für andere ausgehen. Einerseits muss der technische Zustand überprüft werden, andererseits muss dafür gesorgt werden, dass keine ausufernde Nutzung passiert. Insbesondere bei Kindern muss kontrolliert werden, wie sie mit dem Trampolin spielen. Je jünger die Kinder, desto mehr Kontrolle ist nötig. Darüber hinaus sollte sichergestellt werden, dass das Trampolin nicht von fremden Personen genutzt…

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