Kosten

Kosten

Was ist Ihnen kompetente Beratung wert? Soll es kostenlos sein? Ein schwieriges Thema mit gegensätzlichen Ansätzen.

Mein Ansatz ist folgender: Die Erstberatung wird immer zum Pauschalpreis abgerechnet. Geht die Erstberatung in weitere Beratung oder ein Vertretungsmandat über, wird grundsätzlich nach tatsächlich angefallener Zeit abgerechnet (Vergütungsvereinbarung über Zeithonorar), wobei die gesetzliche Gebühr mindestens vereinbart wird. Eine Vergütungsvereinbarung finden Sie unter dem Menü Formulare.

Der Nachteil ist, dass ich Ihnen zu Beginn nicht genau sagen kann, welches Honorar Sie am Ende zahlen müssen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, werde ich meine Tätigkeit genau dokumentieren und Ihnen in der Regel monatlich eine Übersicht der bisher entstanden Kosten liefern. Wenn unübliche Kosten absehbar sind, werde ich Sie entsprechend informieren und Sie können über den Umfang der Tätigkeit entscheiden. So bleiben die Kosten für Sie transparent und Sie können jederzeit Einfluss auf weitere Kosten nehmen.

Der Vorteil des Zeithonorars ist, dass diese Berechnung für beide Seiten fair ist. Sie zahlen nur die Leistung, die Sie in Anspruch nehmen und im Gegenzug wird die anwaltliche Tätigkeit gleichbleibend honoriert. Bei kleinen Gegenstandswerten und hohem anwaltlichen Aufwand ist eine wirtschaftliche Bearbeitung der Sache nicht mehr möglich. Da sich der Aufwand nicht vorher festlegen lässt, ist es für Sie von Vorteil, keine Pauschalen hinnehmen zu müssen.

Für Sie besteht darüber hinaus der Vorteil, dass ich aufgrund meiner Beschränkung auf Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie der dazu zählenden Rechtsgebiete des Nachbarrechts und Maklerrechts wenig Einarbeitungszeit benötige. Die digitale Bearbeitung der Angelegenheiten ermöglicht mir ein sehr zeiteffizientes Vorgehen.

Gern berate ich Sie per Telefon, Videokonferenz oder per E-Mail. In diesen Fällen behalte ich mir vor, die Kosten vorab als Vorschuss anzufordern. Dazu können Sie eine Rechnung abwarten oder direkt über

paypal.me/razeidler/150

den Vorschuss bezahlen.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, frage ich gern für Sie an, ob diese die anfallenden Kosten übernimmt. Mein Honorar rechne ich dann mit der Rechtsschutzversicherung ab. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsschutzversicherungen nur bis zur gesetzlichen Mindestvergütung leisten. Soweit umfangreiche Korrespondenz oder mehrere Nachfragen der Versicherung notwendig werden, behalte ich mir vor, diese gesondert mit Ihnen abzurechnen, denn die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung gehört an sich nicht zum Mandat.

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