Kosten

Kosten

Was ist Ihnen kompetente Beratung wert? Soll es kostenlos sein? Ein schwieriges Thema mit gegensätzlichen Ansätzen. Wie soll da Vertrauen entstehen?

Mein Ansatz ist folgender: Die Erstberatung wird immer zum Pauschalpreis abgerechnet. Geht die Erstberatung in ein Vertretungsmandat über, wird grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet. Möglich ist auch eine Vereinbarung über ein Stundenhonorar, das Minutengenau erfasst und monatlich abgerechnet wird. Die Kosten können Ihnen transparent im Rahmen der Erstberatung mitgeteilt werden.

Wenn möglich, wird selbstverständlich versucht, bei der Gegenseite die Erstattung der Kosten als Schadensersatz durchzusetzen. Nur wenn das nicht möglich ist, müssen Sie die Kosten letztendlich selbst tragen. Bitte beachten Sie, dass Sie als Auftraggeberin oder Auftraggeber immer die eigenen Kosten tragen.

Gern berate ich Sie per Telefon oder per E-Mail. In diesen Fällen behalte ich mir vor, die Kosten vorab als Vorschuss anzufordern. Dazu können Sie eine Rechnung abwarten oder direkt über

paypal.me/razeidler

den angeforderten Betrag bezahlen.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, frage ich gern für Sie an, ob diese die anfallenden Kosten übernimmt. Mein Honorar rechne ich dann mit der Rechtsschutzversicherung ab. Soweit umfangreiche Korrespondenz oder mehrere Nachfragen der Versicherung notwendig werden, behalte ich mir vor, diese gesondert mit Ihnen abzurechnen, denn die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung gehört an sich nicht zum Mandat. In jedem Fall würde ich Sie aber vorher informieren bevor Kosten anfallen.

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