Mietminderung bei Rattenbefall

Mietminderung bei Rattenbefall

Wilde Ratten haben in und um eine Wohnung nichts zu suchen. Sie stellen als Ungeziefer eine Gefahr für die Gesundheit dar, denn sie übertragen verschiedene Krankheiten. Gefährlich sind nicht nur die Tiere selbst, sondern auch deren Kot, Urin und Speichel, welches über angefressene Vorräte an den Menschen kommen kann. Andererseits ist Rattenbefall in vielen Großstädten immer häufiger anzutreffen. Für eine Mietminderung ist entscheidend, wo und in welcher Intensität der Rattenbefall auftritt. Ist nur das Grundstück oder der Keller betroffen, wirkt sich ein Mangel nicht so stark auf die Wohnung aus. Anders, wenn die Wohnung von Ungeziefer heimgesucht wird. Dann kann je nach Befall eine Kürzung der Miete vorgenommen werden. Die Höhe (Minderungsquote in Prozent) ist eine Frage des Einzelfalls.

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