Mietminderung

Mietminderung

Mietminderung für Vermieter und Mieter

Die Mietminderung oder Kürzung der Miete ist ein aus dem Mietrecht stammendes Druckmittel des Mieters gegen den Vermieter, wenn die Mietsache, zum Beispiel die Mietwohnung, einen Mangel oder mehrere Mängel hat und der Vermieter die Wohnungsmängel nicht beheben kann oder will. Grundvoraussetzung für eine Mietmnderung ist ein Mangel. Damit ist jedes Abweichen vom Sollzustand zum Istzustand gemeint. Wenn beispielsweise Schimmel aufgetreten ist, der dort nicht sein sollte oder ein Heizungsausfall auftritt, dann liegt ein Mangel vor, der eine Mietminderung ermöglicht. Eine Mietminderung ist auch denkbar, wenn zum Beispiel Ungeziefer (z.B. Rattenbefall) in der Wohnung herumläuft, was vorher nicht da war. Damit ist ein weiterer wichtiger Punkt im Mietrecht angesprochen: Der Mangel muss erst während der Mietzeit aufgetreten sein, um eine Mietminderung durch den Mieter zu ermöglichen.

Wohnungsmängel dokumentieren

Mietet der Mieter eine Wohnung, die bereits sichtbar Schimmel vorweist, dann ist dies der „Sollzustand“. In so einem Zustand ist es ganz wichtig, dass bei vorhandenen Wohnungsmängeln Mieter und Vermieter bei Mietbeginn schriftlich klären, wer den Mangel beseitigen soll.

Der Vermieter kann sich gegen eine Mietminderung bzw. Mietkürzung kaum anders wehren, als die Mängel zu beheben. Sind die Mängel behoben, schuldet der Mieter sofort wieder die volle Miete und er darf nicht mehr mindern, die Mietminderung muss umgehend aufhören. Der Vermieter wird sich bei der Mietminderung immer fragen, ob wirklich ein Mangel existiert. Kann er dies beweisbar verneinen, wird er den Mieter zur vollen Mietzahlung anmahnen. Folgt der Mieter nicht und führt weiterhin eine Mietminderung aus, kann bei einem Rückstand von mehr als zwei Monatsmieten die fristlose und ordentliche Kündigung folgen. Wer nicht sicher ist, ob ein Mangel vorhanden ist, der zu einer Mietminderung berechtigt, kann mit einem selbständigen Beweisverfahren die Tatsachen gerichtlich klären lassen.

 

Wann kann eine Mietminderung geltend gemacht werden?

Hilfreich bei der Festlegung der Mietminderung ist es einen Blick auf eine Mietminderungstabelle zu werfen. Mit einem kostenfreien Muster (Vorlage) für eine Mietminderung können Sie sich dann als Mieter an Ihren Vermieter wenden.

 


Ausgewählte Urteile zu Mietminderung

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