Mietminderung bei Wasserschaden

Mietminderung bei Wasserschaden

Ob bei einem Wasserschaden eine Mietminderung realistisch ist, hängt von der Ursache ab. Kommt er durch den Mieter zustande, weil dieser beispielsweise eine Waschmaschine oder einen Geschirrspüler falsch angeschlossen hat, darf er natürlich nicht mit einer Mietkürzung oder Mietminderung liebäugeln. Ganz anders bei dem Mieter, der durch Wasser aus einer anderen Wohnung oder durch eine geborstene Wasserleitung betroffen ist. Eine Mietminderung (Mindern der Miete zu einer bestimmten Quote)) ist in diesen Fall grundsätzlich möglich, aber eher selten. Denn der Mieter muss den Schaden dem Vermieter melden und eine angemessenen Zeitraum zur Reparatur setzen, bevor er über einer Mietminderung nachdenken kann. In den meisten Fällen wird der Vermieter reagieren und den Schaden beginnen zu beheben. Nicht zuletzt, weil eine Versicherung die Kosten deckt. Sollte der Vermieter aber keine Reparatur beginnen, darf der Mieter die Miete in einer bestimmten Höhe mindern. Die Mietminderung kann mit Hilfe von Mietminderungstabellen bemessen werden

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