Mietminderungstabelle

Mietminderungstabelle

In einer Mietminderungstabelle werden Urteile zum Thema Mietminderung oder Mietkürzung gesammelt und systematisch aufbereitet. Meist sind dort stichwortartig die Wohnungsmängel beschrieben und die Minderung oder Kürzung in Prozent zur Miete (Brutto) veröffentlicht. Dazu gibt es detaillierte Angaben zum Urteil, zum jeweiligen Gericht, Aktenzeichen und Datum, bei der die Mietminderung erfolgt ist. Die Angaben in der Mietminderungstabelle können für eine erste Einschätzung der Mietminderung von Nutzen sein. Konkret müsste aber genau das jeweilige Urteil mit den Besonderheiten des Einzelfalls gelesen werden, um eine „Übertragbarkeit“ zu prüfen und damit der Angabe in der Mietminderungstabelle folgen zu können. Auch das ist mit Vorsicht zu genießen: Die Gerichte in Deutschland sind nicht an andere Gerichte gebunden. Jedes Gericht kann selbst entscheiden und dabei von den Entscheidungen eines anderen Gerichts abweichen. Lediglich das Urteil einer höheren Instanz, wie Oberlandesgerichte oder sogar der Bundesgerichtshof, geben Richtungen vor, von denen Erstinstanzen seltener abweichen und die Entscheidungen übernommen werden.

Beispiele für eine Mietminderungstabelle:

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