Wohnung Definition
Unter einer Wohnung meint man Räume, die zu Wohnzwecken bestimmt sind. Das schließt Geschäftsräume (Laden, Büro, etc.) oder Garagen, Lagerräume, Keller grundsätzlich aus. Wenn ein Haus mit mehreren Wohnungen in Wohnungseigentum aufgeteilt werden soll , dann ist zwingend vorausgesetzt, dass die Wohnung baulich ausreichend von anderen Wohnungen getrennt ist (§3 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz, beispielsweise durch schall- und wärmeisolierende Wände, eine abschließbare Tür, usw.). Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, wird in der sogenannten Abgeschlossenheitsbescheinigung erklärt. Zuständig für die Bescheinigung ist grundsätzlich die Bauaufsichtsbehörde.