Wohnungseigentümer

Wohnungseigentümer

Wohnungseigentümer wird, wer eine Eigentumswohnung gekauft hat und im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird. Es können auch mehrere Eigentümer einer Eigentumswohnung sein. Zum Beispiel dann, wenn Ehepartner eine Eigentumswohnung gemeinsam kaufen. In diesem Fall werden beide Ehegatten in das Grundbuch eingetragen. Sie haben gemeinschaftlich die Rechte und Pflichten innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Nur beim Abstimmen in der Wohnungseigentümerversammlung müssen die Ehegatten in der Regel einheitlich abstimmen (Kopfprinzip = Pro Wohneinheit eine Stimme). Neben Ehegatten sind auch mehrere Erben oder Gesellschaften (juristische Personen) mögliche Eigentümer einer Wohnung. Der Wohnungseigentümer ist zwangsläufig immer auch Miteigentümer des Gemeinschaftseigentums.

 

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