Wohnungseigentümer

Wohnungseigentümer

Wohnungseigentum ist eine Form des Eigentums an einem Haus, bei der ein Eigentümer eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzt (Wohnunsgeigentümer). Der Wohnungseigentümer hat das Recht, die Wohnung zu nutzen und zu vermieten und ist zugleich für die Instandhaltung und die Reparaturen der Wohnung verantwortlich. Die Wohnung wird oft auch „Sondereigentum“ genannt. Der Wohnungseigentümer hat auch eine gemeinsame Verantwortung für die Instandhaltung und Reparaturen des gesamten Gebäudes und der gemeinsamen Bereiche, wie zum Beispiel dem Treppenhaus oder dem Garten (Gemeinschaftseigentum). Diese Verantwortung wird durch die „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ organisiert, die aus allen Eigentümern des Gebäudes besteht und die Entscheidungen über die Verwaltung und Finanzierung der gemeinsamen Bereiche trifft.

Als Wohnungseigentümer muss man sich darüber im Klaren sein, dass man eben nicht nur für seine Wohnung verantwortlich ist, sondern für das gesamte Haus mit Außnahme der anderen Wohnungen. So muss beispielsweise auch der Wohnungseigentümer im Erdgeschoss für die Reparaturen am Dach aufkommen. Vor dem Kauf einer Wohnung sollte sich der Wohnungseigentümer immer gut über den Zustand des gesamten Hauses informieren. Wichtige Hinweise können sich aus einer Beschlussammlung ergeben, die von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geführt wird und in der alle gemeinsamen Beschlüsse gesammelt sind.

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